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   BVerfG, 03.10.1984 - 1 BvR 270/84   

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https://dejure.org/1984,22153
BVerfG, 03.10.1984 - 1 BvR 270/84 (https://dejure.org/1984,22153)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1984 - 1 BvR 270/84 (https://dejure.org/1984,22153)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1984 - 1 BvR 270/84 (https://dejure.org/1984,22153)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Es galt zeitlich zunächst nur für Gewalttaten, die sich ab Inkrafttreten des Gesetzes ereigneten, also für Taten ab 16.5.1976 (zur Verfassungskonformität der Stichtagsregelung siehe BVerfG Beschluss vom 3.10.1984 - 1 BvR 270/84 - SozR 3800 § 10 Nr. 2) .
  • BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von

    Das Differenzierungskriterium entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Rentenversicherungsrechts, wonach gesetzlich neu eingeführte Leistungsverbesserungen grundsätzlich nur für Leistungsfälle wirksam werden, bei denen der Versicherungsfall nach Inkrafttreten der Neuregelung eintritt, nicht hingegen auch in der Vergangenheit bereits abgeschlossene Sachverhalte (bereits eingetretene Versicherungsfälle) betreffen, sofern nicht ausnahmsweise bestimmte Übergangsregelungen dies vorsehen (vgl auch BSG Urteil vom 7. Dezember 1983 - BSGE 56, 90 = SozR 3800 § 10 Nr. 1 und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluß vom 3. Oktober 1984 - 1 BvR 270/84, SozR 3800 § 10 Nr. 2 - zum Ausschluß von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) vom 11. Mai 1976 - BGBl I 1181 - für Taten vor Inkrafttreten des Gesetzes am 16. Mai 1976).
  • BSG, 24.05.2018 - B 9 V 52/17 B

    Anspruch auf Rentenleistungen nach dem OEG

    Hierzu wäre insbesondere der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufzuzeigen - hier vor allem § 10a OEG -, die Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung zu erörtern und eine vor Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung darzulegen gewesen (zur begrenzten Rückwirkung des OEG vgl BSG Urteil vom 7.12.1983 - 9a RVg 2/83 - BSGE 56, 90 = SozR 3800 § 10 Nr. 1; BVerfG Beschluss vom 3.10.1984 - 1 BvR 270/84 - SozR 3800 § 10 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 1100/21
    Auch hat das BVerfG bereits entschieden, dass der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des OEG am 16. Mai 1976 in § 10 OEG normierte Ausschluss einer Entschädigung von sogenannten Altfällen von Verfassung wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 3. Oktober 1984 - 1 BvR 270/84 -, juris).
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